Versicherungsnachweis
Das seit dem dritten Quartal 2024 zur Verfügung stehende neue Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB, lesen Sie hierzu auch den Beitrag „Karte vergessen? Wissenswertes zur neuen eEB“ im Wirtschaftsbrief Dermatologie, Nr. 2/2025) wurde ein Teil des Verfahrens ausgesetzt. Eine Mitteilung der KBV wurde von der Gematik bestätigt (siehe KBV-Praxisnachrichten vom 15.05.2025, online unter iww.de/s12994). Arztpraxen können demnach die eEB zurzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern. Zur Begründung wurde auf Hinweise des Chaos Computer Clubs hingewiesen.
Unabhängig davon gibt es laut Gematik weitere Möglichkeiten, an eine Ersatzbescheinigung zu gelangen, falls die Versichertenkarte in der Praxis nicht vorliegt. So könnten Versicherte weiterhin über eine Krankenkassen-App oder per Fax einen Nachweis über den Versicherungsstatus erhalt
