Wenn Kassenpatienten die Karte vergessen: ­Neues Ersatzverfahren teilweise gestoppt

Versicherungsnachweis

Das seit dem dritten Quartal 2024 zur Verfügung stehende neue Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB, lesen Sie hierzu auch den Beitrag „Karte vergessen? Wissens­wertes zur neuen eEB“ im Wirtschaftsbrief Dermatologie, Nr. 2/2025) wurde ein Teil des Verfahrens ausgesetzt. Eine Mitteilung der KBV wurde von der Gematik bestätigt (siehe KBV-Praxisnachrichten vom 15.05.2025, online unter iww.de/s12994). Arzt­praxen können demnach die eEB zurzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern. Zur ­Begründung wurde auf Hinweise des Chaos Computer Clubs hingewiesen.

Unabhängig davon gibt es laut Gematik weitere Möglichkeiten, an eine ­Ersatzbescheinigung zu gelangen, falls die Versichertenkarte in der Praxis nicht vorliegt. So könnten Versicherte weiterhin über eine Krankenkassen-App oder per Fax einen Nachweis über den Versicherungsstatus erhalt

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