Im Rahmen der Sparmaßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG), das am 30.07.2026 in Kraft getreten ist, gab es zwischenzeitlich Unklarheiten, zu welchem Zeitpunkt bestimmte Maßnahmen greifen sollten. Viele abrechnungstechnisch relevante Kürzungen sollten zum 01.01.2027 greifen, doch für einige der Regelungen war der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im Gespräch. Diese Verwirrung herrschte u. a. bei der Abschaffung der EBM-Nrn. 01431, 01647 und 01648, die für Einträge an der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung stehen. Insbesondere die berechnungsfähige Nr. 01648 für die einmalige Erstbefüllung gilt mit einer extrabudgetären Vergütung von 11,34 Euro als attraktiv. Wie der Bewertungsausschuss Ende August beschlossen hat, bleibt die Abrechnung der drei genannten Position nun doch bis zum 31.12.2026 möglich!
WEITERFÜHRENDER HINWEIS
Zu den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für Dermatologiepraxen siehe auch Beitrag im Wirtschaftsbrief Dermatologie, Ausgabe Nr. 5/2026 (Bestellung Ausgabe als PDF-Version per E-Mail an derma@iww.de)