Die ePA für alle ist da – an diese drei EBM-Positionen ­sollten Hautärzte denken

Telematikinfrastruktur

Seit April 2025 läuft der Regelbetrieb für die elektronische Patientenakte (ePA), ­einer weiteren Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) für Vertragsärzte. Alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken werden mit den nötigen Softwaremodulen ausgestattet. Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Befüllung der ePA sollten Dermatologen drei EBM-Abrechnungspositionen im Auge behalten.

Nr. 01648: Erstbefüllung nur einmal berechnungsfähig

Für die erstmalige Befüllung der ePA steht die EBM-Nr. 01648 zur Verfügung. Diese Position kann nur abgerechnet werden, wenn noch keine Inhalte von einem Vertragsarzt, einem Krankenhausarzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt in die ePA eingestellt worden sind. Wenn also bereits Daten auf der ePA angelegt sind, kann die Nr. 01648 nicht berechnet werden.

Nr. 01647: Ergänzung mit APK

Für die Ergänzung der ePA um Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext steht Nr. 01647 zur Verfügung. Diese setzt einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) in der Praxis oder einen ausschließlichen Kontakt per Videosprechstunde voraus und ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Nr. 01431: Ergänzung mit APK

Finden in dem Quartal weder ein persönlicher APK noch eine Videosprechstunde statt, kann die Nr. 01431 als Zuschlag zu den mittelbaren APK nach den Nrn. 01430, 01435 und 01820 berechnet werden. Die Nr. 01431 ist je Arzt bis zu viermal im Quartal berechnungsfähig.

ePA: EBM-Nrn. 01648, 01647 und 01431
EBM-Nr.
Legende (Kurzfassung)
Bewertung*
01648
Sektorenübergreifende Erstbefüllung der ePA
89 Punkte (11,03 Euro)
01647
Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen ... für die Erfassung und/oder Verarbeitung und/oder Speicherung von Daten ... aus dem aktuellen Behandlungskontext ... in der ePA
15 Punkte (1,86 Euro)
01431
Wirtschaftlichkeitsbonus je Quartal je ­Patientin bzw. Patient für die Verordnung rabattierter Fokusarzneimittel (hellgrün)
3 Punkte (0,37 Euro)
ePA: EBM-Nrn. 01648, 01647 und 01431
EBM-Nr. 01648
Sektorenübergreifende Erstbefüllung der ePA
Bewertung* 89 Punkte (11,03 Euro)
EBM-Nr. 01647
Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen ... für die Erfassung und/oder Verarbeitung und/oder Speicherung von Daten ... aus dem aktuellen Behandlungskontext ... in der ePA
Bewertung* 15 Punkte (1,86 Euro)
EBM-Nr. 01431
Wirtschaftlichkeitsbonus je Quartal je ­Patientin bzw. Patient für die Verordnung rabattierter Fokusarzneimittel (hellgrün)
Bewertung* 3 Punkte (0,37 Euro)

* Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent

Weiterführende Hinweise

Weitere Informationen zur ePA bei der KBV online unter iww.de/s12869

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