Für die dermatologischen Praxen sind zum Jahresbeginn 2026 nur wenige abrechnungsrelevante Neuerungen von größerer Bedeutung. Über die Steigerung des EBM-Orientierungspunktwerts um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent zum 01.01.2026 haben wir bereits in Ausgabe Nr. 7/2025 berichtet. Eine ausführliche Liste der wichtigsten dermatologischen EBM-Positionen mit den dazugehörigen Bewertungen in Eurobeträgen steht nun online unter iww.de/s14961 kostenlos zum Download bereit.
Weitere EBM-Anpassungen im Überblick
Über weitere EBM-Neuerungen, die auch für Hautarztpraxen von Bedeutung sind, wurde ebenfalls bereits im Wirtschaftsbrief Dermatologie berichtet. Dazu zählen
- der Wegfall der Pauschale nach EBM-Nr. 01641 für das Notfalldatenmanagement, verbunden mit der neuen Einzelleistung nach Nr. 01643 (siehe Ausgabe Nr. 8/2025) sowie
- die Konkretisierung zur Leistung nach Nr. 01648 für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA, siehe Ausgabe Nr. 7/2025).
Eine für Dermatologen relevante EBM-Neuerung wird bis April 2026 erwartet. Dabei geht es um die Umsetzung des am 09.10.2025 in Kraft getretenen G-BA-Beschlusses zur Liposuktion bei Lipödem (Details zum G-BA-Beschluss siehe Ausgabe Nr. 7/2025).
GOÄ-Reform auf der Agenda – bei Klagen direkt zum Landgericht
Bei der GOÄ steht weiterhin der Reformentwurf, der Ende Mai vom Ärztetag beschlossen wurde, im Fokus des Interesses. Hier werden wir Sie in den kommenden Ausgaben über die wichtigsten Inhalte und Folgen aus dem Reformentwurf informieren.
Eine juristische Änderung hinsichtlich der GOÄ greift zudem seit dem 01.01.2026. Denn aufgrund einer Gesetzänderung hat sich die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen in Zusammenhang mit dem GOÄ-Honorar geändert. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ fallen nun streitwertunabhängig bestimmte Sachgebiete direkt den Landgerichten zu, darunter auch Streitigkeiten aus Heilbehandlungen (zu den konkreten Folgen für Dermatologen siehe auch Beitrag auf Seite 4 dieser Ausgabe).
Geringfügige Änderungen in der UV-GOÄ
Die UV-GOÄ in der aktuellen Version, die seit dem 01.01.2026 gilt, ist bei der KBV online unter iww.de/s14951 verfügbar. Allerdings betreffen die wichtigsten Änderungen eher zwei schmerzmedizinische Behandlungsentgelte, die leicht angehoben wurden.
