BÄK und PKV-Verband aktualisieren GOÄ-Reformentwurf – Umsetzung zum 01.01.2028 auf Kurs

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine weiterentwickelte Version des GOÄ-Reformentwurfs vorgelegt. Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von BÄK und PKV-Verband vom 31.07.2026 (siehe www.iww.de/s16195). Aus Sicht von Fachleuten steigen damit die Erfolgsaussichten für ein Inkrafttreten einer neuen GOÄ zum 01.01.2028 deutlich.

Wann legt das BMG einen Referentenentwurf vor?

In einer gemeinsamen Erklärung verweisen BÄK-Präsident Dr. med. Klaus Reinhardt und PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther auf ihre Verantwortung, dem Verordnungsgeber eine kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt angepasste Entwurfsversion für die neue GOÄ zur Verfügung zu stellen. Man begrüße, dass im BMG bereits ein Referentenentwurf für die neue GOÄ vorbereitet wird. Und weiter: „Damit bleibt ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01.01.2028 erreichbar.“ Das sehen auch Fachexperten so, die sogar davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung zum genannten Zeitpunkt infolge des Updates des GOÄ-Entwurfs gestiegen sei.

Transparente Darstellung der Änderungen im neuen GOÄ-Reformentwurf

Die überarbeitete Version des GOÄ-Reformentwurfs von BÄK und PKV-Verband (Stand: 15.07.2026, hier als GOÄ-E 26 bezeichnet) umfasst 1.049 Seiten und ist in voller Länge bei der BÄK abrufbar (siehe www.iww.de/s16193). Auch die Anpassungen im Vergleich zur Vorgängerversion (GOÄ-E) sind in einer gesonderten Veröffentlichung der BÄK transparent gekennzeichnet und erkennbar (siehe Änderungsprotokoll, bei der BÄK online unter www.iww.de/s16194).

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