Dermatologische Leistungen in der Hausarztpraxis

Bei dermatologischen Problemen in der Hausarztpraxis können neben bloßem Hinsehen auch zusätzliche Leistungen von Hausärztinnen und Hausärzten erbracht und abgerechnet werden. Dieser Beitrag zeigt die Abrechnungsoptionen für Abstrichentnahmen, Exzisionen, Allergietestungen, Dermatoskopien sowie für das Hautkrebsscreening nach GOÄ und EBM.

Abstrichentnahmen

Bei entzündlichen Hautveränderungen ist eine bakteriologische oder mykologische Differenzierung oft sinnvoll, um gezielt therapieren zu können.
Eine eigene Abrechnungsposition für die Abstrichentnahme wie in der GOÄ mit der Nr. 298 (40 Punkte/5,36 Euro beim Faktor 2,3/auch mehrfach abrechenbar) fehlt im EBM. Gemäß EBM können auch Hausärzte Untersuchungen auf einem einfachen Standardnährboden, z. B. Candida-Nährböden, mit der EBM-Nr. 32151 (1,12 Euro) bzw. nach der GOÄ mit der Nr. 4530 (80 Punkte/5,36 Euro beim Faktor 1,15) selbst abrechnen.

Abstrichentnahmen

EBM GOÄ
Positionen
Punkte
Euro (2026)
Legende
Positionen
Punkte
Euro (2,3-fach)
–*
–
–
Entnahme und ggf. Aufbereitung
von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung
– ggf. einschließlich Fixierung
298
40
5,36
32151
–
1,15
Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
4530
80
5,36**
EBM

Positionen

Punkte

Euro (2026)

–*

–

–

Legende

Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – ggf. einschließlich Fixierung

Positionen

Punkte

Euro (2026)

32151

–

1,15

Legende

Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung

Positionen

Punkte

Euro (2026)

298

40

5,36

Legende

Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – ggf. einschließlich Fixierung

Positionen

Punkte

Euro (2026)

4530

80

5,36**

Legende

Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung

* Diese Leistung ist im EBM nicht gesondert berechnungsfähig und gilt als Bestandteil des Anhangs 1 mit der Versichertenpauschale als abgegolten.

** Für diese Leistung errechnet sich der Schwellenwert mit dem verminderten Faktor in Höhe von 1,15 statt 2,3.

Exzisionen

Auch die Durchführung von Probeexzisionen (PE) oder Exzisionen kleinerer Hautareale durch Hausärzte ist durchaus denkbar. Im EBM ist dafür die Nr. 02300 (68 Punkte/8,66 Euro) zutreffend. In der GOÄ wird die PE der Haut mit der Nr. 2401 (133 Punkte/17,83 Euro/2,3-fach) abgerechnet, evtl. zusätzlich die Nr. 490 (61 Punkte/8,18 Euro/2,3-fach) für die Lokalanästhesie.

Probeexzisionen

EBM GOÄ
Positionen
Punkte
Euro (2026)
Legende
Positionen
Punkte
Euro (2,3-fach)
02300
68
8,66
Probeexzision / Kleinchirurgischer Eingriff I
2401
133
17,83
–*
–
–
Lokalanästhesie kleiner Bezirke
490
61
8,18
EBM

Positionen

Punkte

Euro (2026)

02300

68

8,66

Legende

Probeexzision / Kleinchirurgischer Eingriff I

Positionen

Punkte

Euro (2026)

–*

–

–

Legende

Lokalanästhesie kleiner Bezirke

Positionen

Punkte

Euro (2026)

2401

133

17,83

Legende

Probeexzision / Kleinchirurgischer Eingriff I

Positionen

Punkte

Euro (2026)

490

61

8,18

Legende

Lokalanästhesie kleiner Bezirke

* Diese Leistung ist im EBM nicht gesondert berechnungsfähig und gilt als Bestandteil des Anhangs 1 mit der Versichertenpauschale als abgegolten.

Allergietestungen

Allergietestungen können grundsätzlich nur von Hausärzten mit der Zusatzbezeichnung Allergologie abgerechnet werden . In Betracht kommen die folgenden EBM-Positionen:

  • 30100 (65 Punkte/8,28 Euro) für die spezielle Anamnese (max. viermal im Krankheitsfall)
  • 30110 (258 Punkte/32,87 Euro) für die Epikutantestung (einmal im Krankheitsfall) zuzüglich Sachkostenpauschale EBM-Nr. 40350 (21,58 Euro)
  • 30111 (220 Punkte/28,03 Euro) für Testungen zur Diagnostik und/oder zum Ausschluss einer Allergie vom Soforttyp Typ I (einmal im Krankheitsfall) zuzüglich Sachkostenpauschale EBM-Nr. 40351 (5,50 Euro)

 

Hausärzte ohne Zusatzbezeichnung Allergologie können – wenn sie einen Pricktest durchführen – die Sachkostenpauschale EBM-Nr. 40351 abrechnen. Die Testung selbst ist mit der Versichertenpauschale abgegolten.

In der GOÄ sind Epikutantestungen auch ohne Zusatzbezeichnung nach den folgenden Positionen berechnungsfähig:

  • 380 GOÄ (30 Punkte / 4,02 Euro beim Faktor 2,3/1. bis 30. Test, je Test)
  • 381 GOÄ (20 Punkte / 2,68 Euro beim Faktor 2,3/31. bis 50. Test, je Test)
  • 382 GOÄ (15 Punkte / 2,01 Euro beim Faktor 2,3/51. bis 100. Test, je Test)

Pricktests werden im Bereich der GOÄ mit den folgenden Positionen abgerechnet:

  • 385 GOÄ (45 Punkte / 6,03 Euro beim Faktor 2,3/1. bis 20. Test, je Test)
  • Nr, 386 GOÄ (30 Punkte / 4,02 Euro beim Faktor 2,3/21. bis 40. Test, je Test)
  • 387 GOÄ (20 Punkte / 2,68 Euro beim Faktor 2,3/41. bis 80. Test, je Test)

Auflichtmikroskopie

Die Auflichtmikroskopie, die sog. Dermatoskopie (z. B. bei Naevi einsetzbar) ist nur in der GOÄ abrechenbar, und zwar mit Nr. 750 GOÄ (120 Punkte / 16,00 Euro beim Faktor 2,3). Übersehen wird dabei oft der Zusatz in der Leistungsbeschreibung: „je Sitzung“. Werden mehrere Naevi in derselben Sitzung untersucht, ist dies nur durch einen höheren Faktor darstellbar!

Hautkrebsscreening

Für die Abrechnung des Hautkrebsscreenings (HKS) ist nach EBM seit dem 01.04.2020 das Vorhandensein eines Dermatoskops Voraussetzung. Das HKS kann isoliert abgerechnet werden (EBM-Nr. 01745 / 253 Punkte/32,23 Euro) oder neben der Gesundheitsuntersuchung (EBM-Nr. 01732) mit der EBM-Nr. 01746 (209 Punkte / 26,63 Euro). Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll der G-BA das HKS allerdings bis zum 31.12.2027 überprüfen und ggf. anpassen.
In der GOÄ braucht es keine eigene Position. Die Kombina­tion der Nr. 1 GOÄ (80 Punkte/10,72 Euro beim Faktor 2,3), Nr. 7 (160 Punkte/21,45 Euro beim Faktor 2,3) und ggf. Nr. 750 (120 Punkte/16,09 Euro beim Faktor 2,3) bilden das ab. Erfolgt das Screening im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung, kann Nr. 29 GOÄ mit einem höheren Faktor abgerechnet werden, dazu ggf. Nr. 750 GOÄ.

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