Lichttherapie bei Akne inversa wird unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Lichttherapie bei Akne inversa in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen (G-BA­Beschluss online unter iww.de/s15416). Die Bestrahlung der Haut mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz darf als Add-on­Therapie bei Patienten mit diagnostizierter Hidradenitis suppurativa Stadium I & II (Hurley Score), die eine topische Antibiotikabehandlung erhalten, erbracht werden.

Der G-BA-Beschluss sieht vor, dass die Diagnosestellung durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erfolgt. Zur Durchführung der Lichttherapie sind neben Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten qualifizierte Fachärzte verschiedener anderer Disziplinen berechtigt. Der Therapiezyklus ist zunächst auf maximal acht Sitzungen innerhalb von 16 Wochen festgelegt. Weitere Zyklen sind möglich, wenn das erreichte Behandlungsergebnis des jeweils vorangegangenen Zyklus positiv ist und eine Weiterbehandlung mit der Erwartung einer weiteren Symptomlinderung verbunden ist. Der Beschluss ist am 09.04.2026 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt hat der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten etwaige Anpassungen im EBM zu beschließen, d. h. bis zum 09.10.2026.

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