Für Dermatologinnen und Dermatologen sind eine Reihe von steuerlichen Änderungen, die seit dem 01.01.2026 gelten, wirtschaftlich interessant.
So ist die Anhebung der Entfernungspauschale nicht nur für angestellte, sondern auch für selbstständige Dermatologen attraktiv. Zudem wurden einige steuerliche Grenzwerte und Freibeträge angehoben. Dermatologen, die ehrenamtlichen Tätigkeiten nachgehen, können seit 2026 höhere Pauschalbeträge für ihre Aufwandsentschädigungen nutzen. Neue Optionen bieten sich seit Jahresbeginn für als Privatvermögen behandelte betriebliche Grundstücksteile. Weitere Änderungen betreffen die Besteuerung bestimmter Praxisveranstaltungen und den Abzug für Parteispenden sowie die 2026 neu eingeführten Aktivrente. Ein ausführliches Dokument mit Erläuterungen und Beispielen zu den genannten steuerlichen Änderungen steht online unter iww.de/s14959 für Sie bereit.
