DiGA-Verordnungen – ein Überblick

von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) zum 01.10.2024 mit „velibra“ die erste digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen hatte, ist die Zahl der gelisteten DiGA inzwischen auf insgesamt über 60 angestiegen. Von den hausärztlichen Verordnungen entfiel ein Großteil auf DiGA im Stoffwechselbereich sowie auf psychische Erkrankungen. Während anfangs die Erstverordnung als abrechenbare Einzelposition im EBM zur Verfügung stand, ist dies heute Teil der Versicherten- bzw. Grundpauschalen und somit nicht mehr gesondert berechnungsfähig.

Abrechenbare EBM-Positionen

Mit eigenständigen EBM-Positionen berechnungsfähig sind die ärztliche Verlaufskontrollen bei aktuell sieben dauerhaft gelisteten DIGA. Zudem ist in einem Fall die ärztliche Auswahl eines Trainingsprogramms ansetzbar, und zwar bei der DiGA „Mawendo“.

Die Bewertung ist bei allen EBM-Positionen (Nrn. 01471 bis 01478) dieselbe und liegt bei 64 Punkten.

EBM-Positionen Leistung Bewertung
01471
01472
01473
01474
01475
01477
01478
Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) ... gemäß dem DiGA-Verzeichnis gemäß § 139e SGB V
je 64 Punkte
01476
Zusatzpauschale für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA Mawendo gemäß dem DiGA-Verzeichnis gemäß § 139e SGB V
64 Punkte

Bei den einzelnen DiGA bestehen jedoch teilweise Unterschiede in der Frequenz und Häufigkeit der Abrechnung. Zudem sind für einige DiGA auch einzuhaltende Altersbeschränkungen vorgesehen.

Die Tabelle „Ausgewählte DiGA für Hausarztpraxen“ zeigt einige der für Hausärztinnen und Hausärzte relevante DiGA inklusive der Indikation, der dazugehörigen EBM-Abrechnungsposition sowie die mögliche Abrechnungsfrequenz und Besonderheiten der jeweiligen digitalen Anwendungen.

Ausgewählte DiGA für Hausarztpraxen

Position Name Indikation Abrechnungsfrequenz* Anmerkungen
01471
Somnio
Ein- und Durch-schlafstörungen
Einmal im BHF
Auch im Rahmen einer Videosprechstunde (bei ausschließlichem Kontakt per Videosprechstunde im Quartal zusätzlich mit Pseudo-Nr. 88220 zu kennzeichnen)
01472
Vivira
Rückenschmerzen
Einmal im BHF, max. zweimal im KF
01473
Zanadio
Adipositas
Einmal im BHF, max. zweimal im KF
Nicht in zwei aufeinander folgenden Quartalen berechnungsfähig
01474**
Invirto
Agoraphobie, Panikstörungen, soziale Phobien
Einmal je dokumentierter Indikation im KF
Nur Patienten ab 18 Jahren und bis zur Vollendung des 66 Lebensjahrs
01475
Oviva direkt für Adipositas
Adipositas
Einmal im KF
01476
Mawendo
Krankheiten der Patella
Einmal im KF
Für Auswahl und/oder Individualisierung von Übungen, nur Patienten ab 12 Jahren
01477
Companion patella
Vorderer Knieschmerz
Einmal im BHF
Nur Patienten ab 14 Jahren und bis zur Vollendung des 66 Lebensjahrs
01478
Kranus lutera
Blasenentleerungsstörungen
Einmal im KF
Nur Männer ab 19 Jahren
01479**
Elona therapy Depression
Leichte bis schwere depressive Episode
Zweimal im KF
Nur Patienten ab 18 Jahren und bis zur Vollendung des 66. Lebensjahrs
01482***
Kranus Mictera
Drang-, Belastungs- und Mischinkontinenz bei Frauen
Einmal im KF
Weibliche Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahrs

* BHF = Behandlungsfall; KF = Krankheitsfall

** Nur für (Haus-)Ärzte mit Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

*** Berechnungsfähig ab 01.04.2026

Verlaufskontrolle und Auswertung „vorläufiger DiGA“ gemäß Nr. 86700

Für die Verlaufskontrolle und Auswertung von vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelisteten DiGAs kann der Vertragsarzt die Pauschale nach Nr. 86700 abrechnen, falls das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat, die eine Abrechnung ermöglichen.

Die Pauschale gemäß Nr. 86700 (aktuell bewertet mit 7,93 Euro) kann pro DiGA einmal im BHF, maximal zweimal im KF abgerechnet werden. Sie ist nicht im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Die Pauschale nach Nr. 86700 wird extrabudgetär vergütet.

Pauchale Leistung Honorar
86700
Verlaufskontrolle und Auswertung von DiGA, die vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.
Einmal im BHF, maximal zweimal im Krankheitsfall je DiGA
7,93 Euro

Die Pauschale gemäß Nr. 86700 ist nach Angaben des DiGA-Verzeichnisses aktuell (Datenlage 14.04.2025) bei folgenden DIGA möglich:

  • „ProHerz“ (Therapiebegleiter für Patienten mit Herzinsuffizienz)
  • „Orthopy“ bei Knieverletzungen (bei Meniskusschädigungen, Band­rupturen)
  • „Companion shoulder“ (Indikation: Schulterläsionen)

GOÄ-Abrechnung

Zur Abrechnung bei Verordnung von DiGA gibt es in der GOÄ inzwischen zwei analoge Möglichkeiten.

Zum einen existiert seit einem Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) vom 14./15.05.2020 eine Abrechnungsempfehlung, die bei der Verordnung einer ­jeden DiGA gilt, nämlich die analoge Abrechnung der Nr. 76 GOÄ.

Zum 01.07.2024 sind „Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ in Kraft getreten, wobei der Einsatz einer DiGA bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation analog mit der Nr. 804 GOÄ berechnungsfähig ist.

GOÄ Nr. Leistung Punkte 1,0-fach 2,3-fach 3,5-fach
76 A
Verordnung und ggf. Einweisung in Funktionen bzw. Handhabung sowie Kontrolle der Messungen zur DiGA
70
4,08 Euro
9,38 Euro
14,28 Euro
804 A
Einbindung einer die Psychotherapie spezifisch ergänzenden oder unterstützenden DiGA, die bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation eingesetzt wird, analog Nr. 804
150
8,74 Euro
20,11 Euro
30,60 Euro

Praxistipp

  • Bei Verordnung einer DiGA muss exakt auf die unterschiedlichen Rahmen-bedingungen (Häufigkeit, Alter) geachtet werden.
  • Bei vorübergehend gelisteten DiGAs ist es sinnvoll, im Verordnungsfall das DiGA-Verzeichnis einzusehen (diga.bfarm.de/de), ob die Verlaufskontrolle der verordneten DiGA abgerechnet werden kann oder nicht.

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