GOÄ-Reform bleibt vage – Gebührenanpassungen bei UV-GOÄ konkret

Gebührenordnungen

Auf dem 129. Ärztetag Ende Mai 2025 wurde der mit dem PKV-Verband abgestimmte GOÄ-Reformentwurf von der Ärzteschaft „abgenickt“ (Pressemitteilung [PM] der Bundesärztekammer [BÄK] vom 29.05.2025 online unter ­iww.de/s13048). Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) war im Vorfeld nicht begeistert (PM des BVDD vom 26.05.2025 siehe iww.de/s13101). Auch die terminliche Umsetzung der GOÄ-Reform ist völlig offen. Konkreter sind hingegen die Beschlüsse zur UV-GOÄ: Die von der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger vorgenommenen Änderungen gelten seit dem 01.07.2025. ­Wesentlicher Punkt ist dabei eine Gebührenerhöhung um 4,41 Prozent. Weitere Änderungen, die das Gebührenverzeichnis betreffen, sind der aktuellen UV-GOÄ zu entnehmen (bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV] online unter iww.de/s13163).

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