Leserforum
Frage: „Kann man den oralen Provokationstest (Nr. 399 GOÄ) nur einmal pro Sitzung oder auch mehrfach am Tag (wenn z. B. dreimal durchgeführt) berechnen? Unser Abrechnungsdienstleister setzt die Nr. 399 GOÄ nur einmal am Tag an, obwohl die Leistung in unserer Allergie-Abteilung mehrfach am Tag durchgeführt und dokumentiert wurde. Im Kommentar Brück kann ich leider diesbezüglich nichts Brauchbares finden.“
Antwort: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass diese Leistung im Rahmen eines einzeitigen Arzt-Patienten-Kontakts (Sitzung) nur einmal berechnungsfähig ist. Im Unterschied zu anderen Provokationstests ist in der Leistungslegende keine Einschränkung auf den Tag („je Tag“) oder eine multiple Berechnung für jeden Test („je Test“) angegeben.
Da die Überwachung aber Teil der Leistung ist und diese je nach verabreichten Testsubstanzen auch über mehrere Stunden erfolgen muss, stellt ein zeitlich getrennt durchgeführter erneuter Provokationstest am gleichen Tag eher die Ausnahme dar, da auch ggf. keine Abgrenzung von spät auftretenden Reaktionen des ersten Tests zu in einem weiteren Test verabreichten Testsubstanzen erfolgen kann.
